201806010061915562018/C 211/292002018TC21120180618DE01DEINFO_JUDICIAL20180320232311

Rechtssache T-200/18: Klage, eingereicht am 20. März 2018 — Fersher Developments und Lisin/Kommission und EZB


C2112018DE2310120180320DE0029231231

Klage, eingereicht am 20. März 2018 — Fersher Developments und Lisin/Kommission und EZB

(Rechtssache T-200/18)

2018/C 211/29Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Fersher Developments LTD (Nicosia, Zypern) und Vladimir Lisin (Prozessbevollmächtigter: R. Nowinski, Barrister)

Beklagte: Europäische Kommission und Europäische Zentralbank

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Europäische Union zu verpflichten, den Schaden, den die Kläger als Folge der Annahme und der Anwendung des Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen erlitten haben, in Höhe der in der Klageschrift angegebenen Beträge oder zu einem Betrag, den der Gerichtshof als den Klägern zustehend festsetzt, wiedergutzumachen;

der Europäischen Union die angefallenen Rechtskosten für die Erhebung dieser Klage aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den im Rahmen der Rechtssache T-161/15, Brinkmann (Steel Trading) u. a./Kommission und EZB, geltend gemachten identisch oder ihnen ähnlich sind.