7.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/58


Klage, eingereicht am 1. März 2018 — BPCE u. a./EZB

(Rechtssache T-146/18)

(2018/C 161/67)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: BPCE (Paris, Frankreich) und 36 weitere Klägerinnen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Gosset-Grainville, M. Trabucchi und P. Kupka)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

Art. 4 des Beschlusses der EZB Nr. ECB/SSM/2017 — 9695005MSX1OYEMGDF46/338 (inklusive seines Anhangs) vom 19. Dezember 2017 für nichtig zu erklären, soweit darin Maßnahmen zu den unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen betreffend Einlagensicherungssysteme oder Abwicklungsfonds vorgeschrieben werden;

der EZB die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf vier Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den im Rahmen der Rechtssache T-143/18, Société générale/EZB, geltend gemachten identisch oder ihnen ähnlich sind.