14.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 166/34


Klage, eingereicht am 1. März 2017 — Kuota International/EUIPO — Sintema Sport (K)

(Rechtssache T-136/18)

(2018/C 166/44)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Kuota International Corp. Ltd (Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Herissay Ducamp)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sintema Sport Srl (Albiate, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke K — Unionsmarke Nr. 11 380 771

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Dezember 2017 in der Sache R 3111/2014-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären;

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin festgestellt wurde, dass die Klägerin den Nachweis der Bösgläubigkeit nicht erbracht hat und dass die auf Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über die Unionsmarke gestützte Nichtigkeitsklage nicht angenommen werden kann;

die Unionsmarke Nr. 11 380 771 auf der Grundlage von Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über die Unionsmarke für nichtig zu erklären;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001.