16.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 134/28


Klage, eingereicht am 9. Februar 2018 — CH/Parlament

(Rechtssache T-83/18)

(2018/C 134/40)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: CH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Bernard-Glanz und A. Tymen)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären;

dem Beklagten aufzugeben, die Schlussfolgerungen des APA-Ausschusses, die Protokolle der Zeugenvernehmungen vor dem APA-Ausschuss und die gemäß Art. 10 der internen Regelung des APA-Ausschusses dem Präsidenten des Europäischen Parlaments übermittelte Akte vorzulegen;

die angefochtene Entscheidung und erforderlichenfalls die Entscheidung, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

den Beklagten zu verurteilen, ihr 68 500 Euro zum Ersatz ihrer diversen immateriellen Schäden zu zahlen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 25 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, die Begründungspflicht, den Grundsatz der guten Verwaltung, das Recht auf Anhörung, die Verteidigungsrechte und die Fürsorgepflicht durch die hier angefochtene Entscheidung, d. h. die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Antrag der Klägerin auf Beistand abzulehnen.

2.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler, Verstoß gegen Art. 31 der Charta, Art. 12a des Statuts, Art. 24 des Statuts und die Fürsorgepflicht.