16.4.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/24 |
Klage, eingereicht am 6. Februar 2018 — Venezuela/Rat
(Rechtssache T-65/18)
(2018/C 134/34)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Bolivarische Republik Venezuela (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Di Gianni und L. Giuliano)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen sie betreffen, und |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1. |
Der Rat habe gegen den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verstoßen, indem er restriktive Maßnahmen erlassen habe, ohne sie zuvor über seine Absicht zu informieren und zu den Tatsachen anzuhören, die die restriktiven Maßnahmen rechtfertigen sollen. |
2. |
Der Rat habe gegen seine Begründungspflicht und seine Pflicht, sich beim Erlass der restriktiven Maßnahmen auf hinreichende Beweise zu stützen, verstoßen. |
3. |
Der Rat habe bei der Würdigung der Tatsachen, auf die die restriktiven Maßnahmen gestützt seien, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen. |
4. |
Die restriktiven Maßnahmen seien nach dem Völkergewohnheitsrecht rechtswidrige Gegenmaßnahmen. |