19.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/50


Klage, eingereicht am 24. Januar 2018 — Rietze/EUIPO — Volkswagen (Voitures)

(Rechtssache T-43/18)

(2018/C 104/64)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Rietze GmbH & Co. KG (Altdorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Krogmann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Volkswagen AG (Wolfsburg, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsgeschmackmuster Nr. 5467-0001

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. November 2017 in der Sache R 1204/2016-3

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der dritten Beschwerdekammer aufzuheben und das Gemeinschaftsgeschmackmuster Nr. 5467-0001 für nichtig zu erklären;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verletzung von Art. 4 Abs. 1 im Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 b) der Verordnung Nr. 6/2002.