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26.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 112/36 |
Klage, eingereicht am 19. Januar 2018 — Planet/Kommission
(Rechtssache T-29/18)
(2018/C 112/46)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Planet AE Anonimi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den impliziten Beschluss der Kommission, ihren Antrag auf Zugang zu den Vergabeunterlagen betreffend das Projekt EuropeAid/137681/ΙΗ/SER/ROC/4 abzulehnen, für nichtig zu erklären; |
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der Kommission sämtliche Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des impliziten Beschlusses der Kommission, ihren gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellten Antrag auf Zugang zu Dokumenten betreffend das Vergabeverfahren Nr. EuropeAid/137681/ΙΗ/SER/ROC/4 abzulehnen.
Der implizite ablehnende Beschluss der Kommission sei für nichtig zu erklären, da er nicht, wie unionsrechtlich nach Art. 296 AEUV vorgeschrieben, mit einer Begründung versehen sei, die ein wesentliches Formerfordernis für die Rechtsakte der Union darstelle.