Urteil des Gerichts (Einzelrichter) vom 13. Dezember 2018 – Yado/EUIPO – Dvectis CZ (Stützkissen)

(Rechtssache T-30/18)

„Gemeinschaftsmuster oder -modell – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 2371591-0001 (Stützkissen) – Unzulässigkeit der Beschwerde vor der Beschwerdekammer – Übersendung eines Dokuments an das EUIPO über das Kontaktformular – Übersendung eines Dokuments an das EUIPO auf elektronischem Weg oder per Fax“

Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Beschwerdeverfahren – Frist und Form der Beschwerde – Übermittlung der Beschwerdebegründung – Übermittlung durch Fernkopierer – Beweislast

(Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 57; Verordnung Nr. 2245/2002 des Rates, Art. 65 Abs. 1)

(vgl. Rn. 27, 30, 31, 33-36)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. November 2017 (Sache R 1017/2017‑3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Dvectis CZ und Yado

Tenor

1. 

Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. November 2017 (Sache R 1017/2017‑3) wird aufgehoben.

2. 

Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Yado s.r.o.

3. 

Die Dvectis CZ s.r.o. trägt ihre eigenen Kosten.