5.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/37


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. September 2018 — XG/Kommission

(Rechtssache T-504/18 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Verweigerung des Zutritts zu Räumlichkeiten der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlendes Interesse an den beantragten einstweiligen Anordnungen))

(2018/C 399/51)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: XG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Kaisergruber und A. Burghelle-Vernet)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel und T. Bohr)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Durchführung der Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 2018, mit der sie das Zutrittsverbot zu ihren Räumlichkeiten bestätigt hat, und auf Anordnung an die Kommission, vorläufig Zutritt zu ihren Räumlichkeiten zu gewähren

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.