13.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 164/50 |
Beschluss des Gerichts vom 19. März 2019 — Haba Trading/EUIPO — Vida (vidaXL)
(Rechtssache T-503/18) (1)
(Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)
(2019/C 164/54)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Haba Trading BV (Utrecht, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Schneiders und A. Brittner)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: D. Gája und H. O’Neill)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Vida AB (Alvesta, Schweden)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Juni 2018 (Sache R 190/2016-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Vida AB und der Haba Trading BV
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Haba Trading BV trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). |