Rechtssache T-230/18 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Mai 2018 — Czarnecki/Parlament (Vorläufiger Rechtsschutz — Institutionelles Recht — Vizepräsident des Europäischen Parlaments — Beschluss des Parlaments, das Mandat eines Vizepräsidenten zu beenden — Antrag auf einstweilige Anordnungen — Anordnung — Unzulässigkeit)
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Mai 2018 — Czarnecki/Parlament
(Rechtssache T-230/18 R)
„(Vorläufiger Rechtsschutz — Institutionelles Recht — Vizepräsident des Europäischen Parlaments — Beschluss des Parlaments, das Mandat eines Vizepräsidenten zu beenden — Antrag auf einstweilige Anordnungen — Anordnung — Unzulässigkeit)“
2018/C 221/34Verfahrenssprache: FranzösischParteien
Antragsteller: Ryszard Czarnecki (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Casado García-Hirschfeld)
Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz und S. Alonso de León)
Gegenstand
Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV, die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2018 zur Genehmigung der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des Antragstellers als Vizepräsidenten des Parlaments auszusetzen und gegenüber dem Parlament anzuordnen, das Mandat des Antragstellers als Vizepräsidenten des Parlaments aufrechtzuerhalten
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |