23.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 432/51 |
Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2019 – ZPC Flis/EUIPO – ZPC Flis/EUIPO – Aldi Einkauf (FLIS Happy Moreno choco)
(Rechtssache T-708/18) (1)
(Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke FLIS Happy Moreno choco - Ältere nationale Bildmarken MORENO - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001] - Ersetzung der Liste der von den älteren nationalen Bildmarken erfassten Waren - Berichtigung der Entscheidung der Beschwerdekammer - Art. 102 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 - Rechtsgrundlage - Frühere Entscheidungspraxis - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz)
(2019/C 432/60)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZPC Flis sp.j. (Radziejowice, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Kondrat)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: K. Kompari und H. O’Neill)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Lützenrath, U. Rademacher, C. Fürsen und M. Minkner)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. September 2018 (Sache R 2113/2017-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Aldi Einkauf und ZPC Flis
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 13. September 2018 (Sache R 2113/2017-1) wird aufgehoben, soweit damit die Eintragung der angemeldeten Marke für folgende Waren abgelehnt wird: „Kaffeeersatzmittel, Tee, Kakao, Kakaoerzeugnisse, Schokoladegetränke; sämtliche vorgenannten Waren auch in Instantform“, was die Letztgenannten angeht, mit Ausnahme von Kakao. |
2. |
Dem Widerspruch wird für die Gesamtheit der in der Anmeldung bezeichneten Waren und Dienstleistungen stattgegeben mit Ausnahme folgender Dienstleistungen der Klasse 35: „Einzelhandel und Großhandel mit Keksausstechformen, Groß- und Einzelhandel in Bezug auf Keksausstechformen über das Internet“. |
3. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen |
4. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |