27.1.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 27/31 |
Urteil des Gerichts vom 3. Dezember 2019 – Hästens Sängar/EUIPO (Darstellung eines karierten Musters)
(Rechtssache T-658/18) (1)
(Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke, die ein kariertes Muster darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)
(2020/C 27/38)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Hästens Sängar AB (Köping, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Johansson und R. Wessman)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: A. Söder, H. O’Neill und D. Gája)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. August 2018 (Sache R 442/2018-2) über die internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union einer Bildmarke, die ein kariertes Muster darstellt.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Hästens Sängar AB trägt die Kosten. |