8.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/45


Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2020 — Tokai erftcarbon/Kommission

(Rechtssache T-636/18) (1)

(Außervertragliche Haftung - Umwelt - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als Aquatisch Akut 1 [H400] und Aquatisch Chronisch 1 [H410] - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)

(2021/C 44/66)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Tokai erftcarbon GmbH (Grevenbroich, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Van Maldegem, M. Grunchard, S. Saez Moreno und P. Sellar)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wilderspin, R. Lindenthal und K. Talabér-Ritz)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: L. Aguilera Ruiz), Europäische Chemikalienagentur (Prozessbevollmächtigte: M. Heikkilä und W. Broere)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin aufgrund des Erlasses der Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission vom 2. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ABl. 2013, L 261, S. 5), mit der Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als Aquatisch Akut 1 (H400) und Aquatisch Chronisch 1 (H410) eingestuft wird, entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Tokai erftcarbon GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Das Königreich Spanien und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 16 vom 14.1.2019.