8.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/45 |
Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2020 — Tokai erftcarbon/Kommission
(Rechtssache T-636/18) (1)
(Außervertragliche Haftung - Umwelt - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - Einstufung von Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als Aquatisch Akut 1 [H400] und Aquatisch Chronisch 1 [H410] - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht)
(2021/C 44/66)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Tokai erftcarbon GmbH (Grevenbroich, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Van Maldegem, M. Grunchard, S. Saez Moreno und P. Sellar)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wilderspin, R. Lindenthal und K. Talabér-Ritz)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: L. Aguilera Ruiz), Europäische Chemikalienagentur (Prozessbevollmächtigte: M. Heikkilä und W. Broere)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin aufgrund des Erlasses der Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission vom 2. Oktober 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ABl. 2013, L 261, S. 5), mit der Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur als Aquatisch Akut 1 (H400) und Aquatisch Chronisch 1 (H410) eingestuft wird, entstanden sein soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Tokai erftcarbon GmbH trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |
3. |
Das Königreich Spanien und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) tragen ihre eigenen Kosten. |