16.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 423/45


Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2019 – ZM u. a./Rat

(Rechtssache T-632/18) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete auf Zeit - Dienstbezüge - Familienzulagen - Erziehungszulage - Verweigerung der Erstattung der durch den Schulbesuch entstandenen Kosten - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts)

(2019/C 423/56)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZM, ZN, ZO (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: R. Meyer und M. Alver)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und M. Windisch)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der in Form einer individuellen Entscheidung bzw. eines Eintrags im internen EDV-System Sysper/Ariane ergangenen Entscheidungen des Rates, den Klägern die Schulbesuchskosten für das Schuljahr 2017/2018 nicht zu erstatten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

ZM, ZN und ZO tragen die Kosten.

3.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 455 vom 17.12.2018.