16.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 423/45 |
Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2019 – ZM u. a./Rat
(Rechtssache T-632/18) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Bedienstete auf Zeit - Dienstbezüge - Familienzulagen - Erziehungszulage - Verweigerung der Erstattung der durch den Schulbesuch entstandenen Kosten - Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts)
(2019/C 423/56)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZM, ZN, ZO (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: R. Meyer und M. Alver)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und M. Windisch)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der in Form einer individuellen Entscheidung bzw. eines Eintrags im internen EDV-System Sysper/Ariane ergangenen Entscheidungen des Rates, den Klägern die Schulbesuchskosten für das Schuljahr 2017/2018 nicht zu erstatten
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
ZM, ZN und ZO tragen die Kosten. |
3. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten. |