23.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 95/25


Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2020 — Ungarn/Kommission

(Rechtssache T-505/18) (1)

(EGLF und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Beihilfe, die den Erzeugergemeinschaften gewährt wird - Von Ungarn getätigte Ausgaben - Art. 35 der Verordnung [EG] Nr. 1698/2005 - Qualifizierte Anerkennung - Förderungswürdigkeit des Beihilfeempfängers - Berechnete Finanzkorrektur - Art. 52 Abs. 2 der Verordnung [EU] Nr. 1306/2013 - Loyale Zusammenarbeit - Vertrauensschutz - Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit - Nicht förderfähige Beträge)

(2020/C 95/30)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Parteien

Klägerin: Ungarn (Prozessbevollmächtigte: M. Fehér, M. Tátrai, A. Pokoraczki und G. Koós)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka und J. Aquilina)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/873 der Kommission vom 13. Juni 2018 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2018, L 152, S. 29)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Ungarn trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 399 vom 5.11.2018.