16.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 423/35 |
Urteil des Gerichts vom 24. September 2019 – Roxtec/EUIPO – Wallmax (Darstellung eines schwarzen Vierecks mit sieben konzentrischen blauen Kreisen)
(Rechtssache T-261/18) (1)
(Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionsmarke, die ein schwarzes Viereck mit sieben konzentrischen blauen Kreisen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist - Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung [EU] 2017/1001)
(2019/C 423/43)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Roxtec AB (Karlskrona, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Olsson und J. Adamsson)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: V. Ruzek und H. O’Neill)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin vor dem Gericht: Wallmax Srl (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Ferrari und L. Goglia)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. Januar 2018 (Sache R 940/2017-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Wallmax und Roxtec
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Roxtec AB trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). |
3. |
Die Wallmax Srl trägt ihre eigenen Kosten. |