2.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/42


Urteil des Gerichts vom 16. Januar 2020 – Iberpotash/Kommission

(Rechtssache T-257/18) (1)

(Staatliche Beihilfen - Bergbausektor - Maßnahme, die zum einen in einer Verringerung der Finanzgarantien für die Sanierung der Bergbaustandorte und zum anderen in staatlichen Investitionen für die Sanierung der Bergbaustandorte, durch die ein höheres Umweltschutzniveau gewährleistet wird, besteht - Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der Beihilfe - Vorteil - Übertragung staatlicher Mittel - Selektivität - Berechtigtes Vertrauen - Rechtssicherheit - Berechnung der Höhe der Beihilfe)

(2020/C 68/50)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Iberpotash, SA (Súria, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Niejahr und Rechtsanwalt B. Hoorelbeke)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Luengo und D. Recchia)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2018/118 der Kommission vom 31. August 2017 über die von Spanien gewährte staatliche Beihilfe SA.35818 (2016/C) (ex 2015/NN) (ex 2012/CP) zugunsten von Iberpotash (ABl. 2018, L 28, S. 25)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Iberpotash, SA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 221 vom 25.6.2018.