30.3.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 103/20 |
Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2020 — Kanyama/Rat
(Rechtssache T-167/18) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo - Einfrieren von Geldern - Verlängerung der Aufnahme des Namens des Klägers in die Liste der betroffenen Personen - Begründungspflicht - Verteidigungsrechte - Pflicht des Rates, die neuen Gesichtspunkte mitzuteilen, die die Verlängerung der restriktiven Maßnahmen rechtfertigen - Rechtsfehler - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Eigentumsrecht - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - Verhältnismäßigkeit - Unschuldsvermutung - Einrede der Rechtswidrigkeit)
(2020/C 103/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Célestin Kanyama (Kinshasa, Demokratische Republik Kongo) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck, P. De Wolf, M. Forgeois und A. Guillerme)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix, H. Marcos Fraile und S. Van Overmeire)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2017/2282 des Rates vom 11. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. 2017, L 328, S. 19), soweit er den Kläger betrifft
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Célestin Kanyama trägt die Kosten. |