19.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/38


Urteil des Gerichts vom 26. April 2023 — CV/Kommission

(Rechtssache T-20/18) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Art. 73 des Statuts - Gemeinsame Regelung bei Unfällen und Berufskrankheiten - Berufskrankheit - Ärzteausschuss - Art. 22 - Nichtanerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit - Ordnungsgemäßer Ablauf des Vorverfahrens - Begründungspflicht)

(2023/C 216/48)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CV (vertreten durch Rechtsanwälte F. Moyse und L. Heisten)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. S. Bohr und L. Vernier als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 20. März 2017, mit der sein Antrag auf Anerkennung seiner Krankheit als Berufskrankheit abgelehnt wurde, und der Entscheidung der Kommission vom 15. März 2017, mit der ihm bestimmte Kosten und Honorare der Mitglieder des Ärzteausschusses auferlegt wurden, der über diesen Antrag entschieden hat, und zum anderen Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm durch diese Entscheidungen entstanden sein soll.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

CV trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 112 vom 26.3.2018.