28.1.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 35/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Raad voor Vreemdelingenbetwistingen (Belgien), eingereicht am 14. November 2018 — X/Belgische Staat
(Rechtssache C-706/18)
(2019/C 35/14)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Raad voor Vreemdelingenbetwistingen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: X
Beklagter: Belgische Staat
Vorlagefrage
Steht die Richtlinie 2003/86/EG (1) — unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 5 sowie ihres Ziels, nämlich die Festlegung der Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung — einer nationalen Regelung entgegen, nach der Art. 5 Abs. 4 derselben Richtlinie dahin ausgelegt wird, dass die nationalen Behörden, wenn keine Entscheidung innerhalb der vorgeschriebenen Frist getroffen wird, verpflichtet sind, dem Betroffenen von Amts wegen eine Aufenthaltszulassung zu erteilen, ohne dass zuvor festgestellt wird, ob der Betroffene die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Belgien nach dem Unionsrecht tatsächlich erfüllt?
(1) Richtlinie des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (ABl. 2003, L 251, S. 12).