5.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social de Gerona (Spanien), eingereicht am 9. Juli 2018 — WA/Instituto Nacional de la Seguridad Social
(Rechtssache C-450/18)
(2018/C 399/26)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social de Gerona
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: WA
Beklagter: Instituto Nacional de la Seguridad Social
Vorlagefrage
Verstößt eine nationale Vorschrift (konkret Art. 60 Abs. 1 der Ley General de la Seguridad Social), nach der Frauen, die leibliche oder adoptierte Kinder haben und von irgendeiner Untergliederung des Systems der sozialen Sicherheit eine beitragsbezogene Alters- oder Witwenrente oder eine Rente wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit erhalten, aufgrund ihrer demografischen Unterstützung der Sozialversicherung eine Zulage zur Rente gewährt wird, während Männer, die sich in der gleichen Situation befinden, darauf keinen Anspruch haben, gegen den in Art. 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, geändert durch die Richtlinie 2002/73 (1) und zusammengefasst durch die Richtlinie 2006/54/EG (2) vom 5. Juli 2006, verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung, der jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet?
(1) Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. 2002, L 269, S. 15).
(2) Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. 2006, L 204, S. 23).