28.5.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 182/12 |
Vorabentscheidungsersuchen der Arbeidsrechtbank Gent (Belgien), eingereicht am 7.März 2018 — Ronny Rohart / Federale Pensioendienst
(Rechtssache C-179/18)
(2018/C 182/13)
Verfahrenssprache: Niederlande
Vorlegendes Gericht
Arbeidsrechtbank Gent
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Ronny Rohart
Beklagter: Federale Pensioendienst
Vorlagefrage
Ist der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit dem Statut der Beamten der Europäischen Union, das durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 (1) des Rates vom 29. Februar 1968 festgelegt wurde, dahin auszulegen, dass er einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die es nicht erlaubt, bei der Berechnung der Altersrente eines Arbeitnehmers auf Grundlage seiner Leistungen in diesem Mitgliedstaat den Wehrdienst, den der Betroffene in dem Mitgliedstaat geleistet hat, zu berücksichtigen, weil der Betroffene zum Zeitpunkt seines Wehrdienstes und auch danach ununterbrochen Beamter der Europäischen Union war und deshalb die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nach der gesetzlichen Regelung des Mitgliedstaats nicht erfüllt?
(1) Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie zur Einführung von Sondermaßnahmen, die vorübergehend auf die Beamten der Kommission anwendbar sind (Statut der Beamten der Europäischen Union) (ABl. 1968, L 56, S. 1).