9.4.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 123/10 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 3. Januar 2018 — Jochen Eisenbeis als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Jurex GmbH gegen Bundeszentralamt für Steuern
(Rechtssache C-5/18)
(2018/C 123/14)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jochen Eisenbeis als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Jurex GmbH
Beklagter: Bundeszentralamt für Steuern
Vorlagefragen
1. |
Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln — § 33 Absatz 1 des Postgesetzes –) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997 (1) (Post-Richtlinie)? |
2. |
Sollte die Frage 1. zu bejahen sein: Ist ein Unternehmer, der die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführt, ein „Anbieter von Universaldienstleistungen“ im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997, der die Leistungen des postalischen Universaldienstes ganz oder teilweise erbringt, und sind diese Leistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2) steuerfrei? |
(1) Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität, ABl. 1998, L 15, S. 14.