19.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/19


Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Respublikos Konstitucinis Teismas (Litauen), eingereicht am 2. Januar 2018 — Antrag einer Gruppe von Mitgliedern des Seimas

(Rechtssache C-2/18)

(2018/C 104/24)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos Respublikos Konstitucinis Teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Eine Gruppe von Mitgliedern des Seimas (litauisches Parlament)

Anderer Beteiligter: Litauisches Parlament

Vorlagefragen

1.

Kann Art. 148 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1308/2013 (1) dahin ausgelegt werden, dass er — zur Stärkung der Verhandlungsmacht der Rohmilcherzeuger und zur Unterbindung unfairer Handelspraktiken sowie unter Berücksichtigung bestimmter struktureller Merkmale des Sektors Milch und Milcherzeugnisse eines Mitgliedstaats sowie der Veränderungen auf dem Milchmarkt — dem Erlass eines rechtlichen Rahmens auf nationaler Ebene nicht entgegensteht, der die Freiheit der Vertragsparteien, den Preis für den Ankauf von Rohmilch auszuhandeln, insoweit einschränkt, als Rohmilchkäufern untersagt wird, Rohmilchverkäufern, die aufgrund der verkauften Milchmenge derselben Gruppe zuzuordnen sind und keiner anerkannten Milcherzeugerorganisation angehören, für Rohmilch mit derselben Qualität und Zusammensetzung wie der dem Käufer mittels der gleichen Methode gelieferten unterschiedliche Rohmilchpreise zu zahlen, so dass es den Parteien nicht möglich ist, unter Berücksichtigung anderer Faktoren einen anderen Kaufpreis für Rohmilch zu vereinbaren?

2.

Kann Art. 148 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1308/2013 dahin ausgelegt werden, dass er — zur Stärkung der Verhandlungsmacht der Rohmilcherzeuger und zur Unterbindung unfairer Handelspraktiken sowie unter Berücksichtigung bestimmter struktureller Merkmale des Sektors Milch und Milcherzeugnisse eines Mitgliedstaats sowie der Veränderungen auf dem Milchmarkt — dem Erlass eines rechtlichen Rahmens auf nationaler Ebene nicht entgegensteht, der die Freiheit der Vertragsparteien, den Preis für den Ankauf von Rohmilch auszuhandeln, insoweit einschränkt, als Rohmilchkäufern untersagt wird, den Preis für den Ankauf von Rohmilch in ungerechtfertigter Weise zu reduzieren, und die Reduzierung des Preises um mehr als 3 % nur möglich ist, wenn eine dazu befugte staatliche Stelle die Reduzierung für gerechtfertigt erachtet hat?


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, ABl. 2013, L 347, S. 671.