Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 14. November 2019 – Silec Cable und General Cable/Kommission
(Rechtssache C‑599/18 P) ( 1 )
„Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt für Erd- und Unterwasserstromkabel – Aufteilung des Marktes im Rahmen von Projekten – Nachweis der Zuwiderhandlung – Unschuldsvermutung – Verfälschung von Beweismitteln – Offene Distanzierung – Subjektive Wahrnehmung der anderen Kartellbeteiligten – Von mehreren Unternehmen, die eine einzige Wirtschaftseinheit bilden, begangene Zuwiderhandlung – Schwere der Zuwiderhandlung, die von einem dieser Unternehmen begangen wurde – Feststellung – Randbeteiligter des Kartells oder in mittlerem Ausmaß am Kartell beteiligtes Unternehmen – Feststellung – Grundsatz der Gleichbehandlung“
1. |
Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung – Erfordernis einer sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergebenden Verfälschung (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 38-49, 80) |
2. |
Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Beschluss der Kommission, mit dem eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Beweislast der Kommission für die Zuwiderhandlung und ihre Dauer – Umfang der Beweislast – Fehlende Distanzierung von den getroffenen Beschlüssen – Erfordernis der Berücksichtigung anderer Beweismittel (Art. 101 AEUV; EWR-Abkommen, Art. 53) (vgl. Rn. 51-56) |
3. |
Wettbewerb – Geldbußen – Beurteilung anhand des individuellen Verhaltens des Unternehmens – Auswirkung des Fehlens einer Sanktion gegen einen anderen Wirtschaftsteilnehmer – Fehlen (Art. 101 AEUV; EWR-Abkommen, Art. 53) (vgl. Rn. 74, 83) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Silec Cable SAS und die General Cable Corp. tragen die Kosten. |