24.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 61/15


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 19. Dezember 2019 – Fujikura Ltd/Europäische Kommission, Viscas Corp.

(Rechtssache C-590/18 P) (1)

(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Erd- und Unterwasserstromkabel - Aufteilung des Marktes im Rahmen von Projekten - Geldbußen - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Ermittlung des jeweiligen Gewichts der europäischen und der nicht europäischen Beteiligten innerhalb des Kartells - Beteiligung europäischer Unternehmen auf mehreren Ebenen des Kartells - Grundsatz der Gleichbehandlung)

(2020/C 61/17)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Fujikura Ltd (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Gyselen)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet, A. Biolan und I. Zaloguin), Viscas Corp. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Bellis)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Fujikura Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

3.

Die Viscas Corp. trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 427 vom 26.11.2018.