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24.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 61/15 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 19. Dezember 2019 – Fujikura Ltd/Europäische Kommission, Viscas Corp.
(Rechtssache C-590/18 P) (1)
(Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Erd- und Unterwasserstromkabel - Aufteilung des Marktes im Rahmen von Projekten - Geldbußen - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Ermittlung des jeweiligen Gewichts der europäischen und der nicht europäischen Beteiligten innerhalb des Kartells - Beteiligung europäischer Unternehmen auf mehreren Ebenen des Kartells - Grundsatz der Gleichbehandlung)
(2020/C 61/17)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Fujikura Ltd (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Gyselen)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet, A. Biolan und I. Zaloguin), Viscas Corp. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Bellis)
Tenor
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1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
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2. |
Die Fujikura Ltd trägt neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten. |
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3. |
Die Viscas Corp. trägt ihre eigenen Kosten. |