9.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/25


Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 11. Juli 2019 — Europäische Kommission/Italienische Republik

(Rechtssache C-434/18) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2011/70/Euratom - Verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle - Nationales Programm - Pflicht zur Übermittlung an die Europäische Kommission)

(2019/C 305/31)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Gattinara und M. Patakia, dann G. Gattinara und R. Tricot)

Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: G. Palmieri im Beistand von G. Palatiello, avvocato dello Stato)

Tenor

1.

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Pflichten aus Art. 15 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verstoßen, dass sie der Europäischen Kommission ihr nationales Programm zur Umsetzung der Politik im Bereich der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle nicht übermittelt hat.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 285 vom 13.8.2018.