1.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 220/12


Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 2. Mai 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Markkinaoikeus — Finnland) — Verfahren auf Betreiben der Oulun Sähkönmyynti Oy

(Rechtssache C-294/18) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Energieeffizienz - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 11 Abs. 1 - Kosten für den Zugang zu Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsinformationen - Recht der Endkunden, alle ihre Energieverbrauchsabrechnungen und diesbezüglichen Abrechnungsinformationen kostenfrei zu erhalten - Stromgrundgebühr - Preisnachlass auf die Stromgrundgebühr, den ein Stromanbieter den Kunden gewährt, die sich für die Zustellung der Abrechnung auf elektronischem Wege entschieden haben)

(2019/C 220/15)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Markkinaoikeus

Partei des Ausgangsverfahrens

Oulun Sähkönmyynti Oy

Tenor

Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG ist dahin auszulegen, dass er einem Preisnachlass auf die Stromgrundgebühr, den ein Stromeinzelhandelsunternehmen nur den Endkunden gewährt, die sich für die Zustellung der Abrechnung auf elektronischem Wege entschieden haben, unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht.


(1)  ABl. C 240 vom 9.7.2018.