1.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 220/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 2. Mai 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Montreuil — Frankreich) — Sea Chefs Cruise Services GmbH/Ministre de l’Action et des Comptes publics
(Rechtssache C-133/18) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Erstattung der Mehrwertsteuer - Richtlinie 2008/9/EG - Art. 20 - Anforderung zusätzlicher Informationen durch den Mitgliedstaat der Erstattung - Informationen, die innerhalb eines Monats ab Eingang des Informationsersuchens bei dessen Adressaten vorzulegen sind - Rechtsnatur der Frist und Folgen ihrer Nichteinhaltung)
(2019/C 220/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal administratif de Montreuil
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sea Chefs Cruise Services GmbH
Beklagter: Ministre de l’Action et des Comptes publics
Tenor
Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Frist von einem Monat, um dem Mitgliedstaat der Erstattung die von ihm angeforderten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, keine Ausschlussfrist ist, die bedeutet, dass der Steuerpflichtige, wenn er die Frist überschreitet oder nicht antwortet, die Möglichkeit einbüßt, Mängel seines Erstattungsantrags dadurch zu beheben, dass er unmittelbar vor dem nationalen Gericht zusätzliche Informationen vorlegt, die zum Nachweis der Existenz seines Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer geeignet sind.