11.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 383/18


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. September 2019 (Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret - Dänemark) – Skatteministeriet/KPC Herning

(Rechtssache C-71/18) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich zum Zeitpunkt der Lieferung ein Gebäude befindet - Einstufung - Art. 12 und 135 - Begriff „Baugrundstück“ - Begriff „Gebäude“ - Würdigung der wirtschaftlichen und geschäftlichen Realität - Bewertung objektiver Anhaltspunkte - Absicht der Parteien)

(2019/C 383/17)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Vestre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteministeriet

Beklagte: KPC Herning

Tenor

Art. 12 Abs. 1 Buchst. a und b, Art. 12 Abs. 2 und 3 sowie Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Grundstücks, das zum Zeitpunkt dieser Lieferung mit einem Gebäude bebaut ist, nicht als Lieferung eines „Baugrundstücks“ eingestuft werden kann, wenn dieser Umsatz wirtschaftlich unabhängig von anderen Leistungen ist und mit diesen keinen einheitlichen Umsatz bildet, selbst wenn die Parteien beabsichtigten, das Gebäude vollständig oder teilweise abzureißen, um Platz für ein neues Gebäude zu schaffen.


(1)  ABl. C 134 vom 16.4.2018.