18.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/18


Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 19. Dezember 2018 — Europäische Kommission/Republik Österreich

(Rechtssache C-51/18) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 - Verwaltungspraxis, wonach die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks zustehende Folgerechtsvergütung der Mehrwertsteuer unterworfen wird))

(2019/C 65/23)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Gossement und B.-R. Killmann)

Beklagte: Republik Österreich (Prozessbevollmächtigter: G. Hesse)

Tenor

1.

Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, dass sie die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks aufgrund des Folgerechts zustehende Vergütung der Mehrwertsteuer unterwirft.

2.

Die Republik Österreich trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 112 vom 26.3.2018.