19.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/16


Klage, eingereicht am 14. Dezember 2017 — Schokker/EASA

(Rechtssache T-817/17)

(2018/C 063/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Boudewijn Schokker (Hoofddorp, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit

Anträge

Der Kläger beantragt,

die EASA dazu zu verurteilen, ihm den Betrag von 80 000 Euro als Ersatz des von ihm erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen;

der EASA die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf vier Gründe gestützt, mit denen nachgewiesen werden solle, dass der Anstellungsbehörde der EASA (im Folgenden: Anstellungsbehörde) mehrere Amtsfehler unterlaufen seien, die dem Kläger einen großen immateriellen Schaden verursacht hätten.

1.

Erster Klagegrund: die Anstellungsbehörde habe dem Kläger ein rechtswidriges Stellenangebot gemacht, das er demnach nicht ohne Weiteres habe annehmen können.

2.

Zweiter Klagegrund: die Anstellungsbehörde habe sich geweigert, dieses Stellenangebot zu korrigieren, obwohl es offensichtlich eine Rechtswidrigkeit aufgewiesen habe.

3.

Dritter Klagegrund: dass die Anstellungsbehörde das Stellenangebot plötzlich zurückgezogen habe, habe zur Folge gehabt, dass das Anstellungsverfahren des Klägers endgültig beendet worden sei.

4.

Vierter Klagegrund: die Anstellungsbehörde habe den Zweck des Vorverfahrens nicht erkannt und systematisch jeden Vorschlag der außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits ins Leere laufen lassen.