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5.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 42/37 |
Klage, eingereicht am 5. Dezember 2017 — St. Andrews Links/EUIPO (ST ANDREWS)
(Rechtssache T-791/17)
(2018/C 042/52)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: St. Andrews Links Ltd (St. Andrews, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Hattier)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionswortmarke „ST ANDREWS“ — Anmeldung Nr. 11 176 773
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Oktober 2017 in der Sache R 93/2017-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die vorliegende Klage für zulässig zu erachten; |
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die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als sie die Beschwerde hinsichtlich folgender Dienstleistungen in der Klasse 41 zurückgewiesen hat: „Organisation und Durchführung von Unterhaltungskonferenzen, Kongressen, Veranstaltungen, Wettbewerben und Seminaren; Betrieb eines Klubs (Unterhaltung oder Unterricht); Bereitstellung einer Website mit Informationen in Bezug auf Konferenzen, Kongresse, Veranstaltungen, Wettkämpfe und Seminare; Party-Planung (Unterhaltung); Organisation von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen für kulturelle oder Bildungszwecke; Veröffentlichung von Büchern sowie Online-Veröffentlichung von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Berufsberatung und Unterweisung (Beratung in Bezug auf Ausbildung oder Schulung)“; |
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der Unionsmarkenanmeldung Nr. 11 176 773 für die oben angeführten Dienstleistungen stattzugeben; |
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dem EUIPO die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Die Beschwerdekammer habe die Unterscheidungskraft der angemeldeten Unionsmarke Nr. 11 176 773 in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen in der Klasse 41 unrichtig beurteilt. |