5.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 42/37


Klage, eingereicht am 5. Dezember 2017 — St. Andrews Links/EUIPO (ST ANDREWS)

(Rechtssache T-791/17)

(2018/C 042/52)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: St. Andrews Links Ltd (St. Andrews, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Hattier)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Unionswortmarke „ST ANDREWS“ — Anmeldung Nr. 11 176 773

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Oktober 2017 in der Sache R 93/2017-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig zu erachten;

die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als sie die Beschwerde hinsichtlich folgender Dienstleistungen in der Klasse 41 zurückgewiesen hat: „Organisation und Durchführung von Unterhaltungskonferenzen, Kongressen, Veranstaltungen, Wettbewerben und Seminaren; Betrieb eines Klubs (Unterhaltung oder Unterricht); Bereitstellung einer Website mit Informationen in Bezug auf Konferenzen, Kongresse, Veranstaltungen, Wettkämpfe und Seminare; Party-Planung (Unterhaltung); Organisation von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen für kulturelle oder Bildungszwecke; Veröffentlichung von Büchern sowie Online-Veröffentlichung von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Berufsberatung und Unterweisung (Beratung in Bezug auf Ausbildung oder Schulung)“;

der Unionsmarkenanmeldung Nr. 11 176 773 für die oben angeführten Dienstleistungen stattzugeben;

dem EUIPO die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Die Beschwerdekammer habe die Unterscheidungskraft der angemeldeten Unionsmarke Nr. 11 176 773 in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen in der Klasse 41 unrichtig beurteilt.