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22.1.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 22/45 |
Klage, eingereicht am 26. Oktober 2017 — PP u. a./EAD
(Rechtssache T-727/17)
(2018/C 022/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PP, PQ und UQ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Anträge
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Die Kläger beantragen,
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf die folgenden beiden Gründe gestützt:
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1. |
Mit dem ersten Klagegrund wird die Einrede der Rechtswidrigkeit geltend gemacht, weil die vorliegend angefochtene Entscheidung des Beklagten, die Höhe der Erstattung der durch den Schulbesuch entstandenen Kosten über die im Statut vorgesehene Obergrenze hinaus zu deckeln, sowie der Vermerk vom 15. April 2016, auf den sie gestützt sei, und die Leitlinien gegen das Statut der Beamten der Europäischen Union und seinen Anhang X verstießen. |
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2. |
Mit dem zweiten Klagegrund wird geltend gemacht, dass die individuelle Entscheidung aus den folgenden Gründen rechtswidrig sei:
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