201711170551555702017/C 412/516882017TC41220171204DE01DEINFO_JUDICIAL20171006353622

Rechtssache T-688/17: Klage, eingereicht am 6. Oktober 2017 — Hola/SRB


C4122017DE3520120171006DE0051352362

Klage, eingereicht am 6. Oktober 2017 — Hola/SRB

(Rechtssache T-688/17)

2017/C 412/51Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Hola, SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Vallina Hoset und C. Iglesias Megías)

Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der ihr aus der Gesamtheit seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, die ihr die Schuldverschreibungen und Wertpapiere der BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A. entzogen haben, deren Inhaberin sie gewesen ist;

ihr in erster Linie die getätigten Anlagen in Höhe von 543242,11 Euro in Aktien der Banco Popular und von 304950 Euro in die Schuldverschreibungen der Banco Popular, deren Inhaberin sie gewesen ist, zurückzuerstatten;

hilfsweise dazu, ihr 451459 Euro für die Aktien und 304950 Euro für die Schuldverschreibungen der Banco Popular, deren Inhaberin sie gewesen ist, zu zahlen (im Folgenden: fälliger Betrag);

den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen vom 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des Urteils, mit dem über die vorliegende Klage entschieden wird, zu erhöhen;

den fälligen Betrag ab der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags um die entsprechenden Verzugszinsen zu dem von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten und um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz zu erhöhen;

dem Ausschuss die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/SRB.