21.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/49


Klage, eingereicht am 28. Juni 2017 — Dalli/Kommission

(Rechtssache T-399/17)

(2017/C 277/71)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: John Dalli (St. Julians, Malta) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und S. Rodrigues)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

ihm Ersatz für den erlittenen Schaden, insbesondere den immateriellen Schaden, zuzusprechen, der vorläufig auf 1 000 000 Euro beziffert wird;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe hinsichtlich der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit geltend.

1.

Erster Klagegrund, mit dem rechtswidriges Handeln des OLAF gerügt wird

Das OLAF habe namentlich die folgenden rechtswidrigen Handlungen begangen: Rechtswidrigkeit der Entscheidung, die Untersuchung einzuleiten; Fehler bei der Beschreibung der Untersuchungen und Rechtswidrigkeit der Ausweitung des Umfangs der Untersuchung; Verletzung der Grundsätze der Beweiserhebung (darunter Verfälschung und Fälschung von Beweismitteln), der Verteidigungsrechte und verschiedener Unionsrechtsvorschriften (wie Art. 339 AEUV, Art. 4, 8 und 11 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999, Art. 4 des Beschlusses 1999/396 der Kommission, Art. 18 der Leitlinien des OLAF und Art. 13 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Überwachungsausschusses); Verletzung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten.

2.

Zweiter Klagegrund, mit dem rechtswidriges Handeln der Kommission gerügt wird

Die Kommission habe die folgenden rechtswidrigen Handlungen begangen: Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen und guten Verwaltung sowie der Pflicht, sich objektiv, unparteiisch und loyal sowie unter Wahrung des Grundsatzes der Unabhängigkeit zu verhalten; Verletzung der Unabhängigkeit des OLAF.