14.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 269/33 |
Klage, eingereicht am 28. Juni 2017 — Rumänien/Kommission
(Rechtssache T-391/17)
(2017/C 269/45)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Kläger: Rumänien (Prozessbevollmächtigte: R. Radu, C.-M. Florescu, E. Gane und L. Liţu)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (EU) der Kommission vom 29. März 2017 über die geplante Bürgerinitiative „Minority SafePack — one million signatures for diversity in Europe“ für nichtig zu erklären; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen der Verträge der Europäischen Union über die Zuständigkeiten der Union
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2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV
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