21.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 277/46 |
Klage, eingereicht am 11. Mai 2017 — UI (*1)/Rat
(Rechtssache T-282/17)
(2017/C 277/68)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: UI (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Diaz Cordova)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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dem Beklagten aufzugeben, ihn auf der Stelle AST/SC 2 im Generalsekretariat des Rates (DG A3) zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stellt im Wesentlichen die Rechtmäßigkeit der Verfahren in Frage, die dazu geführt hätten, dass es pflichtwidrig unterlassen worden sei, ihn auf der betreffenden Stelle zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen. Er nimmt insbesondere auf die Erstellung eines zusätzlichen Dokuments durch den Beklagten Bezug, das bei seiner Beurteilung nicht berücksichtigt werden dürfe, da es lange Zeit nach dem Ende seiner Probezeit vorgelegt worden sei. Der Beklagte habe bei der Beurteilung des Falls des Klägers bestimmte Grundrechte verletzt, darunter das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Vertraulichkeit der Kommunikation und das Recht auf Einreichung einer Beschwerde.
(*1) Information im Rahmen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfernt.