3.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 213/36


Klage, eingereicht am 10. Mai 2017 — Bank of New York Mellon/EUIPO — Nixen Partners (NEXEN)

(Rechtssache T-278/17)

(2017/C 213/49)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: The Bank of New York Mellon Corp. (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Klett und K. Schlüter)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nixen Partners (Paris, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Unionswortmarke „NEXEN“ — Anmeldung Nr. 13 374 152.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Februar 2017 in der Sache R 1570/2016-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung vom 23. Februar 2017 in der Sache R 1570/2016-2 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten der Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung, einschließlich aller notwendigen Kosten, die der Klägerin in diesen Verfahren entstanden sind, aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.