10.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/36


Klage, eingereicht am 10. Mai 2017 — Monster Energy/EUIPO — Bösel (MONSTER DIP)

(Rechtssache T-274/17)

(2017/C 221/51)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Marco Bösel (Bad Fallingbostel, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „MONSTER DIP“ — Anmeldung Nr. 13 118 211.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Februar 2017 in der Sache R 1062/2016-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 19. April 2016 im Widerspruchsverfahren B 2433681 aufzuheben;

die angegriffene Marke für alle Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 4 und 5 der Verordnung Nr. 207/2009.