29.5.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 168/33 |
Klage, eingereicht am 7. April 2017 — Pear Technologies/EUIPO — Apple (PEAR)
(Rechtssache T-215/17)
(2017/C 168/44)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Pear Technologies Ltd (Macau, China) (Prozessbevollmächtigte: J. Coldham, Solicitor, und E. Himsworth, QC)
Beklagter: Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Apple Inc. (Cupertino, Kalifornien, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Antragstellerin: Klägerin.
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „PEAR“ — Anmeldung Nr. 13 115 076.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Januar 2017 in der Sache R 860/2016-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; und/oder |
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die Sache zur erneuten Entscheidung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen; |
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dem EUIPO die Kosten, einschließlich der der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten, aufzuerlegen; |
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der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, falls sie dem Rechtsstreit als Streithelferin beitritt, die Kosten, einschließlich der der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten, aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009. |