29.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/33


Klage, eingereicht am 7. April 2017 — Pear Technologies/EUIPO — Apple (PEAR)

(Rechtssache T-215/17)

(2017/C 168/44)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Pear Technologies Ltd (Macau, China) (Prozessbevollmächtigte: J. Coldham, Solicitor, und E. Himsworth, QC)

Beklagter: Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Apple Inc. (Cupertino, Kalifornien, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Antragstellerin: Klägerin.

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „PEAR“ — Anmeldung Nr. 13 115 076.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Januar 2017 in der Sache R 860/2016-5.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben; und/oder

die Sache zur erneuten Entscheidung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

dem EUIPO die Kosten, einschließlich der der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten, aufzuerlegen;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, falls sie dem Rechtsstreit als Streithelferin beitritt, die Kosten, einschließlich der der Klägerin vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten, aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.