Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. Oktober 2018 – Golden Balls/EUIPO – Les Éditions P. Amaury (GOLDEN BALLS)

(Rechtssache T‑8/17)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke GOLDEN BALLS – Ältere Unionswortmarke BALLON D’OR – Relatives Eintragungshindernis – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1. 

Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Wahrung der Verteidigungsrechte – Tragweite des Grundsatzes

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75 Satz 2)

(vgl. Rn. 58, 66)

2. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Für die Prüfung eines relativen Eintragungshindernisses relevanter Zeitpunkt – Anmeldezeitpunkt

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 74-77)

3. 

Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Prüfung durch den Unionsrichter – Kriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)

(vgl. Rn. 79)

4. 

Nichtigkeitsklage – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Rechtsschutzinteresse – Gerichtliche Prüfung von Amts wegen

(Art. 263 AEUV)

(vgl. Rn. 80)

5. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 86, 104)

6. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Wortmarken GOLDEN BALLS und BALLON D’OR

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 92, 103, 110, 129, 137, 143, 148-152)

7. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Wertschätzung der Marke im Mitgliedstaat oder in der Union – Begriff – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 93)

8. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 106, 107)

9. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 108)

10. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 111, 112)

11. 

Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5)

(vgl. Rn. 140)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. September 2016 (Sache R 1962/2015-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Intra-Presse und Frau Inez Samarawira

Tenor

1. 

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 30. September 2016 (Sache R 1962/2015-1) wird insoweit aufgehoben, als darin dem Widerspruch in Bezug auf „Münzautomaten zur Verwendung in Kombination mit einem Bildschirm, wissenschaftliche, Schifffahrts‑, Vermessungs‑, fotografische, Film‑, optische, Wäge‑, Mess‑, Signal‑, Kontroll‑, Rettungs- und Unterrichtsapparate und ‑instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; fotografische, Film- und optische Apparate und Instrumente, Schallplatten, Datenverarbeitungsgeräte und Computer, Computerhardware, Mausmatten, Zubehör für Mobiltelefone, Sonnenbrillen“ in der Klasse 9, „Christbaumschmuck“ in der Klasse 28 und „Theaterproduktionen, einschließlich Shows und Bühnenwerke, Produktion von Musicals, Organisation von Musikveranstaltungen/Konzerten“ in der Klasse 41 stattgegeben worden ist.

2. 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. 

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.