201806220761970252018/C 240/54TC24020180709DE01DEINFO_JUDICIAL20180515474711

Rechtssache T-812/17: Beschluss des Gerichts vom 15. Mai 2018 — Seco Belgium und Vinçotte/Parlament (Nichtigkeitsklage — Öffentliche Bauaufträge — Ausschreibungsverfahren — Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel — Ablehnung des Angebots der Klägerinnen und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Rücknahme der angefochtenen Handlung — Wegfall des Streitgegenstands — Erledigung)


C2402018DE4710120180515DE0054471471

Beschluss des Gerichts vom 15. Mai 2018 — Seco Belgium und Vinçotte/Parlament

(Rechtssache T-812/17) ( 1 )

„(Nichtigkeitsklage — Öffentliche Bauaufträge — Ausschreibungsverfahren — Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel — Ablehnung des Angebots der Klägerinnen und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Rücknahme der angefochtenen Handlung — Wegfall des Streitgegenstands — Erledigung)“

2018/C 240/54Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Seco Belgium (Brüssel, Belgien) und Vinçotte (Vilvoorde, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Delvaux und R. Simar)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. López Carceller und Z. Nagy, dann Z. Nagy und B. Simon)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 1. Dezember 2017, das von den Klägerinnen im Rahmen der Ausschreibung 06D 20/2017/M005, „Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolle und technischen Gutachten im Rahmen von Beschaffungen, Projekten und Gebäudearbeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel“, eingereichte Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Das Europäische Parlament trägt die Kosten einschließlich der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.


( 1 ) ABl. C 52 vom 12.2.2018.