16.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 423/51 |
Beschluss des Gerichts vom 24. September 2019 – CX/Kommission
(Rechtssache T-605/17) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Entscheidung der Kommission zur Rückforderung von dem Kläger ausbezahlten Bezügen - Zahlungsaufforderung, mit der die Rückzahlung der streitigen Beträge verlangt wird - Ersetzung der angefochtenen Handlungen im Lauf des Verfahrens - Rücknahme sämtlicher Handlungen zur Rückforderung der streitigen Beträge - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)
(2019/C 423/64)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CX (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und D. Milanowska)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung von Handlungen zur Rückforderung der für die Monate November 2013 bis Oktober 2016 ausbezahlten Bezüge
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten. |