16.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 423/51


Beschluss des Gerichts vom 24. September 2019 – CX/Kommission

(Rechtssache T-605/17) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Entscheidung der Kommission zur Rückforderung von dem Kläger ausbezahlten Bezügen - Zahlungsaufforderung, mit der die Rückzahlung der streitigen Beträge verlangt wird - Ersetzung der angefochtenen Handlungen im Lauf des Verfahrens - Rücknahme sämtlicher Handlungen zur Rückforderung der streitigen Beträge - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)

(2019/C 423/64)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CX (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und D. Milanowska)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung von Handlungen zur Rückforderung der für die Monate November 2013 bis Oktober 2016 ausbezahlten Bezüge

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Parteien tragen jeweils ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 374 vom 6.11.2017.