18.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/36 |
Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 2018 — CheapFlights International/EUIPO — Momondo Group (Cheapflights)
(Rechtssache T-565/17) (1)
((Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Unionsbildmarke Cheapflights - Zurückverweisung der Markenanmeldung an den Prüfer zur Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse - Anfechtung durch den Inhaber der älteren Marke - Begründung der angefochtenen Entscheidung, die eine Beurteilung der Gültigkeit der älteren Marke enthält - Anfechtung durch den Inhaber der älteren Marke - Teilweise Unzulässigkeit - Inzidentantrag gemäß Art. 8 Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 216/96 - Rücknahme der Beschwerde vor der Beschwerdekammer - Teilweise Erledigung))
(2019/C 65/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CheapFlights International Ltd (Speenoge, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Momondo Group Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juni 2017 (R 1893/2011-G) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen CheapFlights International und Momondo Group
Tenor
1. |
Soweit die Klage gegen die Beendigung des Beschwerdeverfahrens durch die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 1. Juni 2017 (Sache R 1893/2011-G) in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35 und 42 gerichtet ist, für die die Widerspruchsabteilung den Widerspruch der CheapFlights International Ltd zurückgewiesen hatte, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen. |
3. |
CheapFlights International trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten des EUIPO |
4. |
Das EUIPO trägt die Hälfte seiner Kosten. |