3.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/51


Beschluss des Gerichts vom 4. Oktober 2018 — Makhlouf/Rat

(Rechtssache T-506/17) (1)

((Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - Einfrieren von Geldern - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))

(2018/C 436/72)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Rami Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: S. Kyriakopoulou und V. Piessevaux)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2017/917 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. 2017, L 139, S. 62) sowie dessen nachfolgender Durchführungsmaßnahmen, soweit diese Rechtsakte den Kläger betreffen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Rami Makhlouf trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Rates der Europäischen Union.


(1)  ABl. C 347 vom 16.10.2017.