20.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/33


Urteil des Gerichts vom 4. April 2019 — Stada Arzneimittel/EUIPO (Darstellung von zwei sich gegenüberliegenden Bögen)

(Rechtssache T-804/17) (1)

(Unionsmarke - Anmeldung einer Unionsbildmarke, die zwei sich gegenüberliegende Bögen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001])

(2019/C 172/45)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Stada Arzneimittel AG (Bad Vilbel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-C. Plate und R. Kaase)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigte: D. Hanf und D. Walicka, dann D. Hanf und E. Markakis)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. September 2017 (Sache R 1887/2016-1) über die Anmeldung einer Bildmarke, die zwei sich gegenüberliegende Bögen darstellt, als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Stada Arzneimittel AG trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 42 vom 5.2.2018.