2.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 295/24 |
Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2019 — Vialto Consulting/Kommission
(Rechtssache T-617/17) (1)
(Außervertragliche Haftung - Instrument für Heranführungshilfe - Drittstaat - Nationaler öffentlicher Auftrag - Dezentralisierte Verwaltung - Entscheidung einer nationalen Behörde - Untersuchungen des OLAF - Immaterieller Schaden - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die Einzelnen Rechte verleiht - Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2185/96 - Grundsatz der guten Verwaltung - Vertrauensschutz - Verhältnismäßigkeit - Anspruch auf rechtliches Gehör)
(2019/C 295/30)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Vialto Consulting Kft. (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Christianos und S. Paliou)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou, J. Baquero Cruz und J. Estrada de Solà)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Rechtsverstöße entstanden sein soll, die zum einen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei einer in den Räumlichkeiten der Klägerin vorgenommenen Kontrolle und zum anderen die Europäische Kommission im Anschluss an diese Kontrolle begangen habe
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Vialto Consulting Kft. trägt die Kosten. |