2.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 295/22


Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2019 — Italien/Kommission

(Rechtssache T-598/17) (1)

(EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Italien getätigte Ausgaben - Den Stellen des Mitgliedstaats zurechenbare Verzögerungen und Versäumnisse - Belastung des Mitgliedstaats mit den finanziellen Folgen der Nichtwiedereinziehung - Finanzkorrekturen - Art. 31 und 32 der Verordnung [EG] Nr. 1290/2005 - Art. 12 der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 907/2014 - Angemessene Frist)

(2019/C 295/28)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri, im Beistand zunächst von P. Pucciariello, dann von F. Varrone, avvocati dello Stato)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und D. Bianchi)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1144 der Kommission vom 26. Juni 2017 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2017, L 165, S. 37), soweit er die Italienische Republik betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 357 vom 23.10.2017.